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BGH, 25.05.1971 - 5 StR 71/71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Notzucht in vier Fällen und wegen Nötigung zur Unzucht - Anforderungen an die Vernehmung eines Sachverständigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 5 StR 71/71
Die von der Revision beanstandete Wendung, der Sinn der Vorschrift des § 40 StGB laufe letztlich darauf hinaus, daß das Tatwerkzeug nicht zu weiteren strafbaren Handlungen benutzt werden solle (UA S. 22), läßt allerdings zunächst vermuten, das Landgericht habe verkannt, daß die nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 StGB zulässige Einziehung eines dem Täter oder einem Teilnehmer gehörenden Gegenstandes die rechtliche Natur einer Nebenstrafe hat (vgl. dazu die zur früheren Fassung des § 40 StGB ergangenen Entscheidungen BGHSt 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] und 10, 28, 33). - BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
Vernichtungslager Treblinka
Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 5 StR 71/71
§ 267 Abs. 3 StPO verpflichtet den Tatrichter nur, im Urteil diejenigen Umstände anzuführen, die für ihn bei der Zumessung der Strafe bestimmend waren; im übrigen ist eine erschöpfende Darstellung der Strafzumessungserwägungen weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; BGH 3 StR 17/68 vom 30. Juni 1970 bei Dallinger in MDR 1970, 899). - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 5 StR 71/71
§ 267 Abs. 3 StPO verpflichtet den Tatrichter nur, im Urteil diejenigen Umstände anzuführen, die für ihn bei der Zumessung der Strafe bestimmend waren; im übrigen ist eine erschöpfende Darstellung der Strafzumessungserwägungen weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; BGH 3 StR 17/68 vom 30. Juni 1970 bei Dallinger in MDR 1970, 899). - BGH, 01.12.1970 - 5 StR 646/70
Raub oder räuberischer Diebstahl - Ordnungsgemäße Begründung der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 25.05.1971 - 5 StR 71/71
Hieran hat auch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 nichts geändert (BGH 5 StR 646/70 vom 1. Dezember 1970).